ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen der PMX Systems AG („PMX") an jeden Käufer oder Interessenten.
1.2 Sofern PMX und der Käufer einen separaten schriftlichen Vertrag über den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen haben, einschliesslich eines Wiederverkäufer-, Vertriebs- oder Lösungspartnervertrags, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend für Käufe im Rahmen des separaten Vertrags, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der gesonderten Vereinbarung stehen.
1.3 Jede Vereinbarung zwischen PMX und dem Käufer ist nur dann verbindlich, wenn eine einzelne Bestellung angenommen wird. PMX behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich und haben Vorrang vor allen anderen schriftlichen oder mündlichen Geschäftsbedingungen, die durch Handelsbräuche oder Geschäftsabläufe impliziert werden, wo auch immer sie erscheinen oder wie auch immer eingeführt werden (einschliesslich solcher in Katalogen und Spezifikationen), sofern in Bedingung 1.2 nichts anderes bestimmt ist. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, Angebotsanfragen, Bestellungen oder Bestätigungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Andere Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich abgelehnt. Mit der Aufgabe einer Bestellung stimmt der Käufer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Abweichungen oder Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PMX. Eine Änderung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung in einem Fall stellt keine Änderung oder einen Verzicht in einem anderen Fall dar. PMX kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und wird den Käufer über diese Änderung informieren. Eine solche Änderung gilt nicht für ausstehende Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Änderung bereits angenommen wurden.
1.5 Der Käufer darf keine seiner Rechte aus einem Vertrag, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PMX abtreten.
1.6 Jede Bezugnahme in diesen Geschäftsbedingungen auf PMX gilt als Bezugnahme auf eine Niederlassung oder einen Geschäftsbereich von PMX, je nachdem, was zutrifft.
1.7 Keine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen darf Rechte oder Verpflichtungen auferlegen, einschränken oder ausschliessen, soweit dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist.
2. Offerten
Keine Offerte von PMX Systems stellt ein Angebot dar.
3. Spezifikation
3.1 Die Waren werden gemäss den Standardspezifikationen von PMX geliefert. PMX behält sich das Recht vor, Verbesserungen und Änderungen an diesen Spezifikationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Diese Änderungen dürfen jedoch weder die Form, die Passform noch die Funktion der Waren wesentlich beeinträchtigen. PMX und ihre Lieferanten halten dies für wünschenswert, wenn die gegebenen Umstände dies erfordern. PMX ist nicht verpflichtet, bereits gelieferte Waren zu modifizieren oder zu ändern oder neue Waren in Übereinstimmung mit früheren Spezifikationen zu liefern, es sei denn, PMX hat zum Zeitpunkt der Reservierung der Waren schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.2 Falls PMX Systems oder seine Zulieferer Verbesserungen oder Änderungen an den an den Käufer zu liefernden Waren vornehmen möchten, die sich auf Form, Passform oder Funktion auswirken würden, darf PMX Systems diese Verbesserungen oder Änderungen nicht ohne die Zustimmung des Käufers vornehmen.
3.3 Wünscht der Käufer eine Änderung der Spezifikationen der von PMX zu liefernden Waren, so ist PMX nicht verpflichtet, einer solchen Änderung zuzustimmen. Stimmt PMX einer vom Käufer gewünschten Änderung zu, so ist PMX berechtigt, den Preis, die Lieferung und die Gewährleistung entsprechend anzupassen.
3.4 Alle von PMX gegebenen technischen Informationen und Angaben zu Waren und Leistungen werden so genau wie möglich wiedergegeben, sind jedoch nicht als verbindlich oder als Teil eines Vertrags mit dem Käufer zu betrachten, es sei denn, sie wurden von PMX ausdrücklich schriftlich bestätigt oder vereinbart.
4. Verpackung
Die Spezifikation für die Verpackung der Waren liegt im Ermessen von PMX. PMX hat das Recht, alle Waren vernünftigerweise angemessen zu verpacken, ohne den Verpackungsanweisungen oder -wünschen des Käufers nachzukommen. Die Kosten für Spezialverpackungen, die von PMX vereinbart oder für notwendig erachtet werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Preis
5.1 Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) berechnet. Offerten in Fremdwährungen ausnahmsweise und zum aktuellen Tageskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung umgerechnet. Ändert sich der Wechselkurs zwischen Vertragsabschluss und Zahlungsfrist um mehr als 5%, ist PMX berechtigt, die Rechnung entsprechend anzupassen.
5.2 Die Preislisten können von PMX jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wenn der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat, wird PMX den Käufer über jede Preisänderung informieren, woraufhin der Käufer die Bestellung (ohne Haftung gegenüber PMX) durch schriftliche Mitteilung an PMX innerhalb von 7 Tagen stornieren kann.
5.3 Der Käufer trägt die Kosten für alle anwendbaren Umsatz-, Mehrwert-, Verbrauchs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben in Bezug auf die Waren, es sei denn, der Käufer legt PMX Systems vor dem Versand eine für die Steuerbehörden akzeptable Steuerbefreiungsbescheinigung oder -lizenz vor.
6. Lieferung
6.1 PMX ist für die Lieferung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort beim Käufer zuständig (Incoterms DAP), nicht aber für die Einfuhrformalitäten, die im Zusammenhang mit der Einfuhr im Bestimmungsland stehen.
6.2 Der Preis für die Lieferung (einschliesslich Versicherungskosten) wird dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine andere als die übliche Transportmethode von PMX Systems, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung von PMX Systems.
6.3 PMX kann Teillieferungen vornehmen. Eine Teillieferung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung des Käufers für einen anderen Teil der Bestellung.
6.4 Die Waren sind beim Empfang zu quittieren.
6.5 Jede angebliche Unstimmigkeit bei der Lieferung muss (i) PMX innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware und (ii) dem Spediteur gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (falls vorhanden) schriftlich mitgeteilt werden.
6.6 Auf alle Beschwerden, die nicht auf diese Weise eingereicht werden, wird verzichtet, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
7. Zahlung
7.1 Alle Zahlungen des Käufers für Waren und/oder Dienstleistungen sind gemäss den zwischen PMX Systems und dem Käufer in Bezug auf die betreffende Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
7.2 Unabhängig von anderen Rechten und Rechtsmitteln von PMX Systems, einschliesslich des Rechts, den Preis in jedem Fall einzuklagen, können Zinsen in Höhe des zwischen PMX Systems und dem Käufer für die betreffende Bestellung vereinbarten Satzes auf den Betrag einer überfälligen Rechnung ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der endgültigen Begleichung erhoben werden. Ist kein ausdrücklicher Zinssatz festgelegt, gilt der nach dem anwendbaren Recht zulässige Höchstsatz für Verzugszinsen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt.
8. Risiko
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren in den in der Bestellung angegebenen autorisierten Geschäftsräumen des Käufers oder an einen vom Käufer beauftragten Spediteur geliefert werden (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Dieser Gefahrenübergang gilt ungeachtet der Tatsache, dass PMX Systems möglicherweise eine Transportversicherung abgeschlossen hat.
9. Eigentum an Waren
9.1 PMX behält sich das Eigentum an den Waren vor, bis sie die vollständige Zahlung aller fälligen und/oder geschuldeten Beträge im Zusammenhang mit der Lieferung sämtlicher Waren und Dienstleistungen an den Käufer zu einem beliebigen Zeitpunkt erhalten hat. In diesem Sinne hat PMX die Zahlung erst dann erhalten, wenn sie unwiderruflich auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben ist.
9.2 Bis das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer:
- die Ware treuhänderisch verwahren und in einer Weise handeln, die diesem Status entspricht;
- keine kennzeichnenden Markierungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren entfernen oder verdecken;
- Waren, die Eigentum von PMX Systems sind, so zu lagern, dass sie eindeutig als Eigentum von PMX Systems identifiziert werden können, und Aufzeichnungen zu führen, die sie als Eigentum von PMX Systems ausweisen;
- PMX Systems alle Informationen über die Waren zur Verfügung zu stellen, die PMX Systems von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt, und zwar in Bezug auf: (i) die Personen, an die er diese Waren verkauft oder veräussert, und (ii) die von diesen Personen für diese Waren geleisteten Zahlungen;
- die Ware in dem Zustand zu halten, in dem sie geliefert wurde.
9.3 Bei allen von PMX gelieferten Waren, die sich im Besitz des Käufers befinden, wird davon ausgegangen, dass sie PMX gehören, es sei denn, der Käufer kann das Gegenteil beweisen.
10. Zahlungsverzug oder Insolvenz des Käufers
10.1 Wenn der Käufer:
(i) gegen eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst;
(ii) keine Zahlung leistet bei Fälligkeit;
(iii) einem der in Bedingung 10.2 aufgeführten Ereignisse unterliegt;
(iv) nach vernünftigem Ermessen von PMX Systems von einem der in Bedingung 10.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist und PMX Systems den Käufer davon in Kenntnis setzt, hat PMX Systems unbeschadet anderer Rechtsmittel das Recht:
- ohne vorherige Ankündigung die Räumlichkeiten, in denen sich Eigentum von PMX befindet, zu betreten und alle Waren, die Eigentum von PMX sind, wieder in Besitz zu nehmen und zu veräussern, um alle Beträge zu begleichen, die PMX vom Käufer geschuldet werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist;
- vom Käufer zu verlangen, die ihm gehörenden Waren nicht weiterzuverkaufen oder sich von ihnen zu trennen, bis der Käufer alle von ihm geschuldeten Beträge vollständig bezahlt hat; und/oder
- alle weiteren Lieferungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gemäss einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und PMX zu stornieren oder auszusetzen, ohne dass PMX dem Käufer gegenüber haftbar gemacht werden kann.
10.2 Für die Zwecke der Bedingung 10.1 sind die relevanten Ereignisse, wenn der Käufer:
- an einem Gerichtsverfahren bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit beteiligt ist;
- einen Insolvenzantrag einreicht oder für zahlungsunfähig erklärt wird;
- eine Liquidation durchführt, ob zwangsweise oder freiwillig, ausser zum Zweck der Fusion oder Umstrukturierung;
- trifft eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder beantragt einen Insolvenzbeschluss;
- über einen Treuhänder, Konkursverwalter, Insolvenzverwalter oder Verwalter für das gesamte oder einen Teil seines Vermögens verfügt;
- im Allgemeinen nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen;
- Gegenstand eines Ereignisses oder Verfahrens in einer Gerichtsbarkeit ist, der es unterliegt, dessen Wirkung gleichwertig oder ähnlich wie eines der in den Bedingungen 10.2.1 bis 10.2.6 aufgeführten Ereignisse ist;
- die Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen ganz oder teilweise aussetzt, mit der Aussetzung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
- eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in einem Ausmass eintritt, dass nach vernünftigem Ermessen von PMX die Fähigkeit des Käufers, seine Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäss zu erfüllen, gefährdet ist.
10.3 Die Kündigung eines Vertrags, wie auch immer sie erfolgt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind. Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend auch nach Beendigung des Vertrags gelten, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
11. Anspruch
Jegliche Beschwerden gegen PMX Systems (ausser wenn in Bedingung 6.5 ein bestimmter Zeitrahmen angegeben ist) müssen innerhalb eines Monats ab dem Datum eingereicht werden, an dem der Käufer von den Umständen, die Anlass zur Beschwerde gegeben haben, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Auf alle Beschwerden, die nicht entsprechend eingereicht wurden, wird verzichtet.
12. Garantie
12.1 PMX garantiert, dass die verkauften Waren den veröffentlichten oder vereinbarten Spezifikationen entsprechen und zum Zeitpunkt der Lieferung sowie für den in der Herstellergarantie festgelegten Zeitraum einwandfrei sind. Sollte der Käufer behaupten, dass die Waren bei Lieferung nicht den veröffentlichten oder anderweitig vereinbarten Spezifikationen entsprechen, muss er uns unverzüglich darüber informieren und die gerügten Mängel schriftlich mitteilen. Nach unserer Wahl kann die Ware auf eigene Kosten zurückgesendet werden oder, falls angeordnet, zur Inspektion zurückgehalten werden. Sollte sich herausstellen, dass die Ware bei Lieferung oder während der Herstellergarantie nicht den veröffentlichten oder anderweitig vereinbarten Spezifikationen entspricht, verpflichtet sich PMX, die Waren kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, sofern der Käufer den vollen Kaufpreis entrichtet hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns gelieferten, reparierten oder ersetzten Waren von PMX unter den Bedingungen dieser Garantie.
12.2. PMX befreit den Käufer von allen Kosten oder Schäden, die sich aus einem Gerichtsurteil oder einem rechtskräftigen Schiedsspruch ergeben, der die normale Verwendung oder den normalen Besitz der Waren beeinträchtigt, sofern diese nicht die gelieferten Waren enthalten. Ebenso befreit PMX den Käufer von Kosten oder Schäden, die sich aus der Verletzung von Eigentumsrechten Dritter ergeben, sofern die Waren nach einer vom Käufer erstellten oder gelieferten Spezifikation und/oder einem vom Käufer gelieferten Design hergestellt wurden.
(i) Voraussetzung für die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, dass der Käufer sie einhält;
(ii) PMX erhält die sofortige und vollständige Kontrolle über solche Ansprüche;
(iii) Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass PMX-Systeme einen solchen Anspruch abwehrt; und
(iv) der Käufer unterstützt PMX angemessen bei einem solchen Anspruch. PMX hat das Recht, die Waren ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu ändern, um Rechtsverstösse zu vermeiden. Das Vorstehende regelt die gesamte Haftung von PMX gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter. Die Haftung von PMX im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt nicht den vom Käufer gezahlten Preis für alle rechtsverletzenden oder angeblich rechtsverletzenden Waren. Der Käufer stellt bereit PMX mit einer identischen Entschädigung, mutatis mutandis, für etwaige Ansprüche gegen PMX die entstehen aus oder im Zusammenhang mit:
(i) Waren des Käufers, die von ihm gelieferte Waren enthalten PMX; oder
(ii) PMX Verwendung der Käuferspezifikation gemäss Bedingung 3.3.
12.3 Die oben genannte ausdrückliche Garantie und Verpflichtung gilt in vollem Umfang PMX Haftung für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. PMX-Systeme schliesst jegliche Haftung für Verluste oder Schäden (ausser wie in Bedingung 12.5 vorgesehen) aus, die sich aus dem Kauf, Besitz, Verkauf oder der Nutzung der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer ergeben. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Konditionen und Garantien, ob gesetzlich, aus Handelsbrauch oder anderweitig entstehen, sind hiermit ausgeschlossen.
12.4 PMX haftet in keinem Fall, weder vertraglich noch auf andere Weise, für indirekte, besondere, Straf- oder Folgeschäden oder für den Verlust von Geschäftswert, Umsatz oder Gewinn, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
12.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken oder schliessen die Haftung von PMX nicht aus. Eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss ist nach geltendem Recht unzulässig.
13. Vertrauliche Informationen
13.1 Der Käufer darf keine geheimen oder vertraulichen Informationen, die ihm von PMX zur Verfügung gestellt wurden, ohne schriftliche Zustimmung von PMX an Dritte weitergeben.
13.2 Es ist dem Käufer nicht gestattet, von ihm bereitgestellte Zeichnungen, Spezifikationen oder anderes schriftliches Material im Zusammenhang mit der Ware oder einem Teil davon zu kopieren oder zu reproduzieren.
14. Geistiges Eigentum
14.1 Sofern nicht anders angegeben, ist PMX Systems der Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum (einschliesslich und ohne Einschränkung aller Urheberrechte, Designrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente und patentierbaren Verfahren) an:
(i) dem Namen "PMX Systems";
(ii) allen Dienstleistungsmarken, Handelsmarken und Handelsnamen, die jetzt oder in Zukunft in Verbindung mit den Waren verwendet werden (zusammen die "Marken");
(iii) den gelieferten Waren; und
(iv) den begleitenden Zeichnungen, Spezifikationen oder anderen schriftlichen Materialien, die mit den Waren geliefert werden.
14.2 Der Käufer darf die Marken ausschliesslich zum Verkauf und zur Werbung für die Waren verwenden. Bei der Nutzung der Marken muss der Käufer die Standards einhalten, die PMX von Zeit zu Zeit vorschreiben kann. Dabei sind Grösse, Design, Position und Erscheinungsbild der Marken zu berücksichtigen.
14.3 Der Käufer darf keine Marken, Logos, Hinweise oder Seriennummern von der Ware entfernen.
15. Einhaltung der Gesetze
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er alle geltenden Gesetze (einschliesslich der Einhaltung und Einholung entsprechender Genehmigungen gemäss allen geltenden Export- und Zollgesetzen) in Bezug auf den Export oder die Verwendung von PMX Systems-Waren (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf PMX Systems-Software) einhält ), und dass es keine Ausfuhr oder Nutzung zulässt, die diesen Gesetzen nicht entspricht.
16. Höhere Gewalt
16.1 PMX haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese Ausfälle oder Verzögerungen durch ein Ereignis verursacht werden, das ausserhalb seiner angemessenen Kontrolle liegt und aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war (ein Ereignis „höherer Gewalt“).
16.2 PMX ist, unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berechtigt, jede Bestellung oder jeden Vertrag gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren oder zurückzutreten, wenn sie von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen sind.
17. Stornierung von Bestellungen
17.1 Eine Stornierung einer Bestellung durch den Käufer wird von PMX nicht akzeptiert, es sei denn:
- die Stornierung geht bei PMX schriftlich innerhalb von 14 Tagen ein; Und
- PMX akzeptiert eine solche Stornierung schriftlich und zahlt dem Käufer
(i) den Verkaufswert des im Zusammenhang mit der Bestellung fertiggestellten Teils der Waren und der geleisteten Arbeit an PMX,
(ii) den Verkaufswert aller von Ihnen gekauften Artikel oder Materialien, die nicht vernünftigerweise anderweitig verwendet werden können, an PMX und
(iii) alle anderen Kosten und Verbindlichkeiten, die PMX aufgrund der Stornierung des Käufers entstehen.
17.2 Eventuell entstehende zusätzliche Kosten oder Haftungen von PMX-Systemen aufgrund von Arbeits- oder Lieferunterbrechungen, fehlenden oder fehlerhaften Anweisungen des Käufers oder aufgrund von Unterbrechungen oder Verzögerungen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, werden zum Preis der Waren und/oder Dienstleistungen hinzugerechnet und vom Käufer bezahlt.
18. Rückgaberecht
18.1 Bedingungen für Rücksendungen:
- Die Ware wurde in den letzten 14 Tagen gekauft
- Die Ware befindet sich in der Originalverpackung
- Die folgenden Waren können nicht zurückgegeben werden:
- Die Lieferung von Waren, die nach Ihren Vorgaben gefertigt oder eindeutig personalisiert sind.
- Die Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sich schnell verschlechtern oder deren Verfallsdatum abgelaufen ist.
- Die Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und nach der Lieferung entsiegelt wurden.
- Die Lieferung von Waren, die nach der Lieferung ihrer Beschaffenheit nach untrennbar mit anderen Gegenständen vermischt sind.
iv. PMX behält sich das Recht vor, die Rückgabe von Waren, die die oben genannten Rückgabebedingungen nicht erfüllen, nach ihrem alleinigen Ermessen abzulehnen.
18.2 Warenrücksendung:
18.2.1 Um Waren zurückzusenden, müssen Sie zunächst eine RMA-Nummer (Return Authorization) von PMX Systems einholen. Rücksendungen ohne gültige RMA-Nummer werden nicht angenommen.
18.2.2 Sie tragen die Kosten und das Risiko der Rücksendung der Waren an uns
18.2.3 PMX trägt die Kosten für die Rücksendung der reparierten Ware an den Käufer
18.2.4 Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Waren bei der Rücksendung. Daher empfehlen wir einen versicherten und verfolgbaren Versanddienst. Ohne den tatsächlichen Erhalt der Ware oder einen Nachweis über den Erhalt der Rücklieferung können wir keine Rückerstattung leisten
19. Keine Verzichtserklärung
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung.
20. Sonstige Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen schweizerischem Recht und werden nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschliesslichen Zuständigkeit der betreffenden schweizerischen Gerichte für diesen Zweck. Zur Klarstellung: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht für Verträge, die gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden.
- Sollte eine Bestimmung von einem zuständigen Gericht in Bezug auf bestimmte Umstände für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt diese Bestimmung unter allen anderen Umständen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Sollte eine Bestimmung von einem zuständigen Gericht für völlig ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in englischer Sprache. Eventuell bereitgestellte Übersetzungen dienen nur zu Informationszwecken und es besteht kein Verlass auf die Richtigkeit solcher Übersetzungen. Sollte es einen Bedeutungskonflikt zwischen der englischsprachigen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Version oder Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache geben, ist die englischsprachige Version massgebend.
- Eine Person, die nicht Vertragspartei eines Vertrags ist, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang damit.